Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung legt Pauschalbeträge von 190 Euro bzw. 340 Euro für die Entschädigung gesetzlicher Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest und trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/3/2004XXII
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Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung legt Pauschalbeträge von 190 Euro bzw. 340 Euro für die Entschädigung gesetzlicher Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest und trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen fest.
- Für das Verfahren erster Instanz beträgt der Aufwandersatz 190 Euro.
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