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Schleppliftverordnung 2004 – Sicherheit und Betrieb von Skiliften Verordnung vom 12/3/2004
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/3/2004XXII
Umwelt
Bauwesen
Tourismus
Sicherheit

Zusammenfassung

Die Schleppliftverordnung 2004 legt fest, welche Anlagen als Schlepplifte gelten und regelt deren Bau‑, Genehmigungs‑ und Betriebsanforderungen, einschließlich Sicherheits‑ und Personalvorschriften.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Anlagen als Schlepplifte gelten und legt ihren Anwendungsbereich fest.
  • Der Landeshauptmann ist die zentrale Aufsichtsbehörde; er kann die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde mit Aufgaben betrauen.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert




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