Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/3/2004XXII
Umwelt
Bauwesen
Tourismus
Sicherheit
Zusammenfassung
Die Schleppliftverordnung 2004 legt fest, welche Anlagen als Schlepplifte gelten und regelt deren Bau‑, Genehmigungs‑ und Betriebsanforderungen, einschließlich Sicherheits‑ und Personalvorschriften.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Anlagen als Schlepplifte gelten und legt ihren Anwendungsbereich fest.
- Der Landeshauptmann ist die zentrale Aufsichtsbehörde; er kann die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde mit Aufgaben betrauen.
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