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Schleppliftverordnung 2004 – Sicherheit und Betrieb von Skiliften
Verordnung vom 03.12.2004

Zusammenfassung

Die Schleppliftverordnung 2004 legt fest, welche Anlagen als Schlepplifte gelten und regelt deren Bau‑, Genehmigungs‑ und Betriebsanforderungen, einschließlich Sicherheits‑ und Personalvorschriften.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/3/2004XXII
Umwelt
Bauwesen
Tourismus
Sicherheit

Zusammenfassung

Die Schleppliftverordnung 2004 legt fest, welche Anlagen als Schlepplifte gelten und regelt deren Bau‑, Genehmigungs‑ und Betriebsanforderungen, einschließlich Sicherheits‑ und Personalvorschriften.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Anlagen als Schlepplifte gelten und legt ihren Anwendungsbereich fest.
  • Der Landeshauptmann ist die zentrale Aufsichtsbehörde; er kann die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde mit Aufgaben betrauen.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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