Zusammenfassung
Die 465. Verordnung vom 9. Dezember 2004 ändert die Gebarungsstatistik‑Verordnung: Sie fügt zwei EU‑Ziffern hinzu, stellt Formulare online bereit, erlaubt die Weitergabe von Daten an die Oesterreichische Nationalbank und legt Pauschalvergütungen für Mehraufwand fest.Bundesministerium für Finanzen12/9/2004XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die 465. Verordnung vom 9. Dezember 2004 ändert die Gebarungsstatistik‑Verordnung: Sie fügt zwei EU‑Ziffern hinzu, stellt Formulare online bereit, erlaubt die Weitergabe von Daten an die Oesterreichische Nationalbank und legt Pauschalvergütungen für Mehraufwand fest.Schwerpunkte
- Ziffer 5 und 6 werden ergänzt und verweisen auf EU‑Verordnungen, die die vierteljährliche Finanzberichterstattung und den öffentlichen Schuldenstand regeln.
- Formulare und Datenformate werden künftig elektronisch über die Homepage der Statistik Austria (www.statistik.at) bereitgestellt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.