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Erhöhung der Freibeträge für Sachbezüge und Anwendungsbeginn 2005 Verordnung vom 12/9/2004
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Bundesministerium für Finanzen12/9/2004XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht 2004 die Freibeträge für bestimmte Sachbezüge und legt fest, dass diese neuen Beträge ab dem Veranlagungsjahr 2005 gelten.

Schwerpunkte

  • Der Freibetrag für selbständig bewertbare Sonderausstattungen wird von 510 Euro auf 600 Euro erhöht.
  • Der Freibetrag für weitere Sachbezüge wird von 255 Euro auf 300 Euro angehoben.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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