Bundesministerium für Finanzen12/9/2004XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht 2004 die Freibeträge für bestimmte Sachbezüge und legt fest, dass diese neuen Beträge ab dem Veranlagungsjahr 2005 gelten.Schwerpunkte
- Der Freibetrag für selbständig bewertbare Sonderausstattungen wird von 510 Euro auf 600 Euro erhöht.
- Der Freibetrag für weitere Sachbezüge wird von 255 Euro auf 300 Euro angehoben.
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