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Erhöhung der Freibeträge für Sachbezüge und Anwendungsbeginn 2005
Verordnung vom 09.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht 2004 die Freibeträge für bestimmte Sachbezüge und legt fest, dass diese neuen Beträge ab dem Veranlagungsjahr 2005 gelten.
Bundesministerium für Finanzen12/9/2004XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht 2004 die Freibeträge für bestimmte Sachbezüge und legt fest, dass diese neuen Beträge ab dem Veranlagungsjahr 2005 gelten.

Schwerpunkte

  • Der Freibetrag für selbständig bewertbare Sonderausstattungen wird von 510 Euro auf 600 Euro erhöht.
  • Der Freibetrag für weitere Sachbezüge wird von 255 Euro auf 300 Euro angehoben.
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