Übertragung des Ernennungsrechts für Bundesbeamte an den Präsidenten des Österreichischen Patentamtes
Verordnung vom 09.12.2004Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt das Recht, Bundesbeamte im Patentamt zu ernennen, vom Bundesminister auf den Präsidenten des Patentamtes. Der Präsident kann nun Beamte auf definierten Planstellen in verschiedenen Verwendungsgruppen einsetzen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2005.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/9/2004XXII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt das Recht, Bundesbeamte im Patentamt zu ernennen, vom Bundesminister auf den Präsidenten des Patentamtes. Der Präsident kann nun Beamte auf definierten Planstellen in verschiedenen Verwendungsgruppen einsetzen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2005.Schwerpunkte
- Das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten im Verwaltungsbereich des Patentamtes wird vom Bundesminister auf den Präsidenten des Patentamtes übertragen.
- Der Präsident kann Beamte/Beamtinnen auf definierten Planstellen in den Verwendungsgruppen A‑E‑P und den zugehörigen Dienstklassen ernennen.
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