Zivilrechts‑Mediations‑Ausbildungsverordnung (ZivMediat‑AV) – Regelung der Mediatorenausbildung
Verordnung vom 22.01.2004Zusammenfassung
Die Zivilrechts‑Mediations‑Ausbildungsverordnung legt fest, wie die Ausbildung zum eingetragenen Mediator in zivilrechtlichen Streitigkeiten abläuft. Sie definiert die Inhalte, den Umfang und die Mindeststunden für Theorie und Praxis und trat am 1. Mai 2004 in Kraft.Bundesministerium für Justiz1/22/2004XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Zivilrechts‑Mediations‑Ausbildungsverordnung legt fest, wie die Ausbildung zum eingetragenen Mediator in zivilrechtlichen Streitigkeiten abläuft. Sie definiert die Inhalte, den Umfang und die Mindeststunden für Theorie und Praxis und trat am 1. Mai 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass Mediation ausschließlich in zivilrechtlichen Verfahren stattfindet und dass Mediatoren als eingetragene Fachpersonen zu verstehen sind; geschlechtsspezifische Anreden sind zulässig.
- Ziel der Ausbildung ist es, den Teilnehmenden das notwendige Wissen und die praktischen Fertigkeiten für die Durchführung von Mediationen zu vermitteln.
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