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Heilmittel‑Bewilligungs‑ und Kontroll‑Verordnung (2004)
Verordnung vom 10.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Medikamente nur nach vorheriger Bewilligung und mit einer ausführlichen Dokumentation verschrieben werden dürfen, um Kosten zu kontrollieren.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/10/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Medikamente nur nach vorheriger Bewilligung und mit einer ausführlichen Dokumentation verschrieben werden dürfen, um Kosten zu kontrollieren.

Schwerpunkte

  • Ziel der Verordnung ist die nachhaltige und kostenbewusste Versorgung von Patient*innen mit Arzneimitteln, wobei die Auswahl vorrangig aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex erfolgen soll.
  • Für Medikamente aus dem gelben und roten Bereich muss die Ärztin bzw. der Arzt eine detaillierte Dokumentation erstellen, die den therapeutischen Grund für die Verschreibung belegt.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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