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Heilmittel‑Bewilligungs‑ und Kontroll‑Verordnung (2004) Verordnung vom 12/10/2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/10/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Medikamente nur nach vorheriger Bewilligung und mit einer ausführlichen Dokumentation verschrieben werden dürfen, um Kosten zu kontrollieren.

Schwerpunkte

  • Ziel der Verordnung ist die nachhaltige und kostenbewusste Versorgung von Patient*innen mit Arzneimitteln, wobei die Auswahl vorrangig aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex erfolgen soll.
  • Für Medikamente aus dem gelben und roten Bereich muss die Ärztin bzw. der Arzt eine detaillierte Dokumentation erstellen, die den therapeutischen Grund für die Verschreibung belegt.
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Rauch-Kallat Maria

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