Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/10/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Medikamente nur nach vorheriger Bewilligung und mit einer ausführlichen Dokumentation verschrieben werden dürfen, um Kosten zu kontrollieren.Schwerpunkte
- Ziel der Verordnung ist die nachhaltige und kostenbewusste Versorgung von Patient*innen mit Arzneimitteln, wobei die Auswahl vorrangig aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex erfolgen soll.
- Für Medikamente aus dem gelben und roten Bereich muss die Ärztin bzw. der Arzt eine detaillierte Dokumentation erstellen, die den therapeutischen Grund für die Verschreibung belegt.
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