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INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005 – Regelungen für Direktzahlungen Verordnung vom 12/10/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/10/2004XXII
Umwelt
Agrarpolitik
Landwirtschaft
Direktzahlungen

Zusammenfassung

Die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005 regelt die Umsetzung der EU‑Direktzahlungsprogramme in Österreich. Sie legt Zuständigkeiten fest, definiert Antragsverfahren und Umweltstandards und trat am 1. Januar 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Durchführung der EU‑Direktzahlungsprogramme und legt fest, welche Rechtsakte dabei anzuwenden sind.
  • Das Marktordnungsamt „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung der Direktzahlungsregelungen zuständig; weitere Kontrollen übernehmen Landesbehörden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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