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Standesregeln für Bestatter (2004)
Verordnung vom 10.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt umfassende Standesregeln für Bestatter fest, definiert zulässige Tätigkeiten, verbietet unlauteres Verhalten und verlangt Verschwiegenheit, Weiterbildung sowie geeignete Betriebsausstattung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/10/2004XXII
Berufsverband

Zusammenfassung

Die Verordnung legt umfassende Standesregeln für Bestatter fest, definiert zulässige Tätigkeiten, verbietet unlauteres Verhalten und verlangt Verschwiegenheit, Weiterbildung sowie geeignete Betriebsausstattung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Tätigkeiten Bestatter ausüben dürfen – von der Durchführung gesetzlicher Bestattungen bis zu Totenaufbahrungen und der Organisation von Trauerfeiern.
  • Es werden zahlreiche Verhaltensweisen als standeswidrig festgelegt, etwa falsche Angebote, fehlende Kostenvoranschläge, unzulässige Werbung oder das Anbieten von Leistungen ohne Auftrag.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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