Übertragung von Aufgaben des Bundeshaushaltsgesetzes an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
Verordnung vom 14.12.2004Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die im Bundeshaushaltsgesetz genannten Aufgaben auf das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/14/2004XXII
Finanzwesen
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die im Bundeshaushaltsgesetz genannten Aufgaben auf das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die im Bundeshaushaltsgesetz genannten Aufgaben (siehe § 5 Abs. 4) werden an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen übertragen.
- Gleichzeitig wird die frühere Verordnung von 2003, die auch Buchhaltungsaufgaben regelte, aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.