Übertragung von Aufgaben des Bundeshaushaltsgesetzes an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Verordnung vom 12/14/2004
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/14/2004XXII
Finanzwesen
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die im Bundeshaushaltsgesetz genannten Aufgaben auf das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die im Bundeshaushaltsgesetz genannten Aufgaben (siehe § 5 Abs. 4) werden an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen übertragen.
- Gleichzeitig wird die frühere Verordnung von 2003, die auch Buchhaltungsaufgaben regelte, aufgehoben.
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