Qualifikationsvoraussetzungen für Leiter*innen von Arzneimittellabors (KLVO 2005)
Verordnung vom 14.12.2004Zusammenfassung
Die Verordnung definiert, welche akademischen Abschlüsse und praktische Erfahrungen Personen benötigen, um ein Arzneimittel‑Kontrolllabor zu leiten. Sie legt klare Qualifikationskriterien fest und ermöglicht individuelle Gleichwertigkeitsentscheidungen für ausländische Abschlüsse.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/14/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert, welche akademischen Abschlüsse und praktische Erfahrungen Personen benötigen, um ein Arzneimittel‑Kontrolllabor zu leiten. Sie legt klare Qualifikationskriterien fest und ermöglicht individuelle Gleichwertigkeitsentscheidungen für ausländische Abschlüsse.Schwerpunkte
- Nur Personen mit einem abgeschlossenen Studium in Pharmazie, Chemie, Lebensmittel‑ und Biotechnologie oder Medizin/Biologie und einer mehrjährigen praktischen Ausbildung dürfen ein Kontrolllabor leiten.
- Gleichwertigkeitsbescheide für Abschlüsse außerhalb des EWR und der Schweiz werden im Einzelfall von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen erteilt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.