<!--[-->GAP‑Beihilfen‑Verordnung (2005) – Regelungen für Agrarsubventionen<!--]-->
GAP‑Beihilfen‑Verordnung (2005) – Regelungen für Agrarsubventionen
Verordnung vom 16.12.2004

Zusammenfassung

Die GAPBeihilfen‑Verordnung regelt die produktbezogenen Agrarsubventionen, definiert Prämien für verschiedene Kulturen und legt Zuständigkeiten, Melde- und Dokumentationspflichten fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/16/2004XXII
Umwelt
Energie
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die GAPBeihilfen‑Verordnung regelt die produktbezogenen Agrarsubventionen, definiert Prämien für verschiedene Kulturen und legt Zuständigkeiten, Melde- und Dokumentationspflichten fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die grundsätzlichen Produkt‑Beihilfen fest, darunter Qualitätsprämien für Hartweizen, Prämien für Eiweißpflanzen, Energiepflanzen, Hopfen sowie Mutterkuh‑ und Schlachtprämien.
  • Die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) ist für die Vollziehung, Kontrolle und Datenverarbeitung aller in § 1 genannten Beihilfen zuständig.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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