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Tierschutz‑Zirkusverordnung – Regeln für Tierhaltung in Zirkussen und Varietés
Verordnung vom 17.12.2004

Zusammenfassung

Die Tierschutz‑Zirkusverordnung legt fest, wie Tiere in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen gehalten, gefüttert und dressiert werden dürfen. Sie fordert artgerechte Innen‑ und Außenanlagen, qualifiziertes Personal und umfassende Dokumentationspflichten. Für bestehende Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2006.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/17/2004XXII
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Tierschutz‑Zirkusverordnung legt fest, wie Tiere in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen gehalten, gefüttert und dressiert werden dürfen. Sie fordert artgerechte Innen‑ und Außenanlagen, qualifiziertes Personal und umfassende Dokumentationspflichten. Für bestehende Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2006.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Zirkusse, Varietés und alle ähnlichen Einrichtungen, die tierische Darbietungen anbieten.
  • Mindestanforderungen an die Tierhaltung werden aus der ersten und zweiten Tierhaltungsverordnung übernommen; Tiere müssen sicher untergebracht sein und dürfen keine krankheits- oder verhaltensbedingten Probleme entwickeln.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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