Änderung der Deponieverordnung – neue Vorgaben für Kompartimente, Vorbehandlung und Grenzwerte
Verordnung vom 23.01.2004Zusammenfassung
Die 49. Verordnung von 2004 ändert die Deponieverordnung: Sie definiert neue Kompartimente, führt die mechanisch‑biologische Vorbehandlung ein, legt strengere Grenzwerte für organische und chemische Stoffe fest und setzt Übergangsbestimmungen für Altlastenabfälle bis Ende 2008. Zudem werden EU‑Richtlinien umgesetzt und analytische Tabellen aktualisiert.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/23/2004XXII
Abfall
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die 49. Verordnung von 2004 ändert die Deponieverordnung: Sie definiert neue Kompartimente, führt die mechanisch‑biologische Vorbehandlung ein, legt strengere Grenzwerte für organische und chemische Stoffe fest und setzt Übergangsbestimmungen für Altlastenabfälle bis Ende 2008. Zudem werden EU‑Richtlinien umgesetzt und analytische Tabellen aktualisiert.Schwerpunkte
- Ein Deponiekörper kann aus einem oder mehreren technisch getrennten Kompartimenten bestehen; jedes Kompartiment muss eine eigene Sickerwasser‑Erfassung besitzen und eindeutig einem Deponietyp zugeordnet sein.
- Die mechanisch‑biologische Vorbehandlung ist eine Kombination aus mechanischer Trennung und biologischem Abbau, die das Volumen, den Wassergehalt und das Gasbildungspotential von Abfällen deutlich reduziert.
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