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Tierheim‑Verordnung – Mindestanforderungen für Tierheime
Verordnung vom 17.12.2004

Zusammenfassung

Die Tierheim‑Verordnung legt verbindliche Mindeststandards für Haltung, Räumlichkeiten, Leitung und Betreuung von Tieren in österreichischen Tierheimen fest und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/17/2004XXII
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Tierheim‑Verordnung legt verbindliche Mindeststandards für Haltung, Räumlichkeiten, Leitung und Betreuung von Tieren in österreichischen Tierheimen fest und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Tierheime müssen die Mindestanforderungen der ersten und zweiten Tierhaltungsverordnung einhalten; vorübergehende Unterbringung darf höchstens ein Jahr dauern, solange das Tierwohl nicht gefährdet wird.
  • Ein Tierheim muss getrennte Abteilungen für Hunde, Katzen, andere Tiere, kranke Tiere und Auslaufflächen besitzen; alle Räumlichkeiten müssen leicht zu reinigen, desinfizierbar und sauber gehalten werden.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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