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Tierheim‑Verordnung – Mindestanforderungen für Tierheime Verordnung vom 12/17/2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/17/2004XXII
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Tierheim‑Verordnung legt verbindliche Mindeststandards für Haltung, Räumlichkeiten, Leitung und Betreuung von Tieren in österreichischen Tierheimen fest und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Tierheime müssen die Mindestanforderungen der ersten und zweiten Tierhaltungsverordnung einhalten; vorübergehende Unterbringung darf höchstens ein Jahr dauern, solange das Tierwohl nicht gefährdet wird.
  • Ein Tierheim muss getrennte Abteilungen für Hunde, Katzen, andere Tiere, kranke Tiere und Auslaufflächen besitzen; alle Räumlichkeiten müssen leicht zu reinigen, desinfizierbar und sauber gehalten werden.
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Rauch-Kallat Maria

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