Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/17/2004XXII
Umwelt
Tiermedizin
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Zoo‑Verordnung legt Mindeststandards für die Haltung, Pflege und Verwaltung von Zoos in Österreich fest. Sie regelt Lizenzvergabe, Kategorien A‑C mit unterschiedlichen Tierarten‑ und Leitungsanforderungen sowie Pflichten zu Forschung, Aufklärung und Sicherheit.Schwerpunkte
- Zoos benötigen eine behördliche Bewilligung, die nur erteilt wird, wenn Tierhaltung, tierärztliche Betreuung, artgerechte Gehege und ein ausreichendes Personal nachgewiesen sind.
- Für die Leitung eines Zoos muss ein verantwortlicher Leiter mit abgeschlossenem Studium der Zoologie, Biologie oder Veterinärmedizin und mehrjähriger Praxis in vergleichbarer Tierhaltung bestellt werden; bei fehlender Qualifikation kann ein qualifizierter Betreuungsvertrag geschlossen werden.
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