Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/20/2004XXII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Diensthunde‑Ausbildungsverordnung legt fest, welche Hunde ausgebildet werden dürfen, welche Hilfsmittel zulässig sind und welche Qualifikationen Hundeausbilder besitzen müssen.Schwerpunkte
- Nur Hunde, die in einer tierärztlichen Eignungsuntersuchung als geeignet befunden wurden, dürfen ausgebildet werden.
- Der Einsatz von Hilfsmitteln ist nur erlaubt, wenn sie keine Schmerzen, Leiden oder Angst auslösen; Korallenhalsbänder dürfen nur unter festgelegten Bedingungen verwendet werden.
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