Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ergänzt und präzisiert die Störfallinformationsverordnung, indem sie Begriffe vereinheitlicht, neue Informationspflichten einführt und die EU‑Richtlinie 96/82/EG umsetzt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/20/2004XXII
Umwelt
Industrie
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ergänzt und präzisiert die Störfallinformationsverordnung, indem sie Begriffe vereinheitlicht, neue Informationspflichten einführt und die EU‑Richtlinie 96/82/EG umsetzt.Schwerpunkte
- Das Wort „gefahrengeneigt“ wird in allen betroffenen Absätzen durch das eindeutigere „informationspflichtig“ ersetzt.
- In § 1 Abs. 1 wird ein Verweis auf § 14 Abs. 1a UIG (BGBl. I Nr. 76/2003) eingefügt.
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