<!--[-->Änderung der Eiprodukteverordnung (2004) – Kennzeichnung, Transfer und EU‑Anpassungen<!--]-->
Änderung der Eiprodukteverordnung (2004) – Kennzeichnung, Transfer und EU‑Anpassungen Verordnung vom 12/20/2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/20/2004XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Eiprodukteverordnung: Sie führt Ausnahmeregelungen für nicht‑industriell hergestellte Eier, neue Kennzeichnungs‑ und Dokumentationspflichten sowie strengere Temperatur‑ und Fristvorgaben für den Transfer von unbehandelten Eiprodukten zwischen Betrieben. Außerdem wird die Verordnung an EU‑Richtlinien und eine EG‑Entscheidung angepasst.

Schwerpunkte

  • Eiprodukte, die in einem nicht‑industriellen Betrieb hergestellt und sofort zur direkten Abgabe an den Verbraucher verwendet werden, sind von der Verordnung ausgenommen.
  • Auf den Behältnissen und Begleitpapieren von Eiprodukten müssen das Datum und die Uhrzeit des Aufschlagens sowie der Hinweis „nicht pasteurisiertes Eiprodukt – am Bestimmungsort behandeln“ angebracht werden.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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