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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel
Verordnung vom 15.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 schafft den dreijährigen Lehrberuf „Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel“, definiert die zu erlernenden Tätigkeiten und Kompetenzen und ersetzt die alten Ausbildungsordnungen für Buch‑ bzw. Musikalienhändler. Sie tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 schafft den dreijährigen Lehrberuf „Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel“, definiert die zu erlernenden Tätigkeiten und Kompetenzen und ersetzt die alten Ausbildungsordnungen für Buch‑ bzw. Musikalienhändler. Sie tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer dreijähriger Lehrberuf "Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel" wird eingerichtet.
  • Der Lehrling muss nach Abschluss der Ausbildung Tätigkeiten wie Warenbeschaffung, Kundenberatung, Bibliographieren und EDV‑Arbeit selbstständig ausführen können.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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