Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel
Verordnung vom 15.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 schafft den dreijährigen Lehrberuf „Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel“, definiert die zu erlernenden Tätigkeiten und Kompetenzen und ersetzt die alten Ausbildungsordnungen für Buch‑ bzw. Musikalienhändler. Sie tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Wirtschaft
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Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 schafft den dreijährigen Lehrberuf „Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel“, definiert die zu erlernenden Tätigkeiten und Kompetenzen und ersetzt die alten Ausbildungsordnungen für Buch‑ bzw. Musikalienhändler. Sie tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer dreijähriger Lehrberuf "Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel" wird eingerichtet.
- Der Lehrling muss nach Abschluss der Ausbildung Tätigkeiten wie Warenbeschaffung, Kundenberatung, Bibliographieren und EDV‑Arbeit selbstständig ausführen können.
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