<!--[-->Änderung der Tourismus‑Statistik‑Verordnung 2002 (2004)<!--]-->
Änderung der Tourismus‑Statistik‑Verordnung 2002 (2004)
Verordnung vom 21.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ändert die Tourismus‑Statistik‑Verordnung 2002. Sie führt eine Aufbewahrungspflicht für Gästedaten bis zum 31. Oktober des Folgejahres ein, legt einen Kostenersatz von 115 648 Euro für 2005 fest und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/21/2004XXII
Tourismus
Statistik
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ändert die Tourismus‑Statistik‑Verordnung 2002. Sie führt eine Aufbewahrungspflicht für Gästedaten bis zum 31. Oktober des Folgejahres ein, legt einen Kostenersatz von 115 648 Euro für 2005 fest und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Betriebe müssen das Gästeblatt und den Betriebsbogen bis zum 31. Oktober des Folgejahres aufbewahren und bei Aufforderung an die Bundesanstalt Statistik Österreich übermitteln.
  • Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erstattet der Statistikbehörde im Jahr 2005 einen Kostenersatz von 115 648 Euro, jährlich zu 3 % zu erhöhen und auf volle Euro zu runden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.