Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2005 einen zusätzlichen Zuschlag von 0,7 % auf den Arbeitgeber‑Arbeitslosenversicherungsbeitrag fest, um die Insolvenz‑Entgeltsicherung zu stärken.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/21/2004XXII
Finanzwesen
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2005 einen zusätzlichen Zuschlag von 0,7 % auf den Arbeitgeber‑Arbeitslosenversicherungsbeitrag fest, um die Insolvenz‑Entgeltsicherung zu stärken.Schwerpunkte
- Der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird auf Grundlage des IESG festgelegt.
- Der Basisbeitrag, auf den der Zuschlag aufgeschlagen wird, ist im Arbeitsmarkt‑Politik‑Finanzierungsgesetz (AMPFG) geregelt.
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