Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2005 einen Anpassungsfaktor von 1,015 fest und aktualisiert damit die Beträge in der Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung sowie im Impfschadengesetz.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/21/2004XXII
Rentenanpassung
Versorgungsrecht
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2005 einen Anpassungsfaktor von 1,015 fest und aktualisiert damit die Beträge in der Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung sowie im Impfschadengesetz.Schwerpunkte
- Der für das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz festgesetzte Anpassungsfaktor von 1,015 wird auf die Kriegsopferversorgung übertragen.
- Die Beträge für die Kriegsopferversorgung werden nach detaillierten Tabellen neu festgelegt, z. B. von 423,80 € auf 430,20 € bzw. von 17,40 € auf 17,70 €.
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