Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/21/2004XXII
Rentenanpassung
Versorgungsrecht
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2005 einen Anpassungsfaktor von 1,015 fest und aktualisiert damit die Beträge in der Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung sowie im Impfschadengesetz.Schwerpunkte
- Der für das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz festgesetzte Anpassungsfaktor von 1,015 wird auf die Kriegsopferversorgung übertragen.
- Die Beträge für die Kriegsopferversorgung werden nach detaillierten Tabellen neu festgelegt, z. B. von 423,80 € auf 430,20 € bzw. von 17,40 € auf 17,70 €.
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