<!--[-->Änderung der Eisenbahn‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) – neue Prüfungen und Sicherheitsvorschriften für Gleis‑Arbeitsmittel<!--]-->
Änderung der Eisenbahn‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) – neue Prüfungen und Sicherheitsvorschriften für Gleis‑Arbeitsmittel
Verordnung vom 21.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ergänzt die EisbAV um detaillierte Vorgaben für Prüfungen, Beschaffenheit und Einsatz von Arbeitsmitteln im Gleisbereich. Sie führt Abnahme‑, Wiederkehr‑ und Sonderprüfungen ein sowie konkrete Sicherheitsanforderungen für Geräte wie Drehscheiben, Schiebebühnen und Schienenfahrzeuge.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/21/2004XXII
Verkehr
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ergänzt die EisbAV um detaillierte Vorgaben für Prüfungen, Beschaffenheit und Einsatz von Arbeitsmitteln im Gleisbereich. Sie führt Abnahme‑, Wiederkehr‑ und Sonderprüfungen ein sowie konkrete Sicherheitsanforderungen für Geräte wie Drehscheiben, Schiebebühnen und Schienenfahrzeuge.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt (6) legt allgemeine Bestimmungen für Arbeitsmittel fest, darunter die Einführung von Abnahme‑, wiederkehrenden, nach außergewöhnlichen Ereignissen und nach Aufstellung durchzuführenden Prüfungen.
  • Stufung von Sicherungsmaßnahmen bei Bauarbeiten im Gleis‑Gefahrenraum – von technischen Einrichtungen bis zu manuellen Sicherungsposten.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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