Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/21/2004XXII
Erwachsenenbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 507/2004 ändert die Prüfungsordnung für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, führt neue fächerübergreifende Prüfungen, das Gebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“ und Rhythmisch‑musikalische Erziehung ein und legt Zeitlimits fest.Schwerpunkte
- Für fächerübergreifende Schwerpunktprüfungen erhalten Kandidat*innen drei unabhängige Aufgaben und müssen zwei davon auswählen; die Aufgaben sollen fächerübergreifende Aspekte enthalten.
- Ein neues mündliches Prüfungsgebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“ wird eingeführt; Kandidat*innen erhalten ein Fallbeispiel mit ergänzenden Aufgaben.
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