Einführung des akademischen Grades Master of Arts (Bildwissenschaft) an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 22.12.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den akademischen Grad Master of Arts (Bildwissenschaft) an Absolvent*innen ihres Bildwissenschaft‑Lehrgangs verleihen darf. Sie tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/22/2004XXII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den akademischen Grad Master of Arts (Bildwissenschaft) an Absolvent*innen ihres Bildwissenschaft‑Lehrgangs verleihen darf. Sie tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems darf den Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs „Bildwissenschaft (MA)“ den akademischen Grad „Master of Arts (Bildwissenschaft)“, abgekürzt MA, verleihen.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
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