Einführung des akademischen Grades Master of Arts (Bildwissenschaft) an der Donau‑Universität Krems Verordnung vom 12/22/2004
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/22/2004XXII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den akademischen Grad Master of Arts (Bildwissenschaft) an Absolvent*innen ihres Bildwissenschaft‑Lehrgangs verleihen darf. Sie tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems darf den Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs „Bildwissenschaft (MA)“ den akademischen Grad „Master of Arts (Bildwissenschaft)“, abgekürzt MA, verleihen.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
