<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung von MCI‑Master‑Lehrgängen als universitäre Studiengänge<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung von MCI‑Master‑Lehrgängen als universitäre Studiengänge Verordnung vom 12/22/2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/22/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 erlaubt dem Management Center Innsbruck, zwei Master‑Studiengänge als Lehrgänge universitären Charakters zu bezeichnen und die jeweiligen Abschlüsse LL.M. bzw. MSc zu verleihen. Die Regelung gilt vom 1. Jänner 2005 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • MCI darf den Master‑Studiengang „International Business & Tax Law“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Der wissenschaftliche Leiter des Studiengangs muss den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of International Business & Tax Law“ (LL.M.) verleihen.
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