Bundesministerium für Finanzen1/26/2004XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Regeln für die Gewährung von Bundesförderungen fest – von der Definition förderungswürdiger Leistungen bis zu den Nachweispflichten und Rückzahlungsmodalitäten.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, was unter einer förderungswürdigen Leistung zu verstehen ist – sie muss ein erhebliches öffentliches Interesse haben und zum Gemeinwohl beitragen.
- Nur Bundesbehörden (anweisende Organe) dürfen Förderungen gewähren, wenn die Maßnahme im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt.
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