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Allgemeine Rahmenrichtlinien für Bundesförderungen (ARR 2004) Verordnung vom 1/26/2004
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Bundesministerium für Finanzen1/26/2004XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Regeln für die Gewährung von Bundesförderungen fest – von der Definition förderungswürdiger Leistungen bis zu den Nachweispflichten und Rückzahlungsmodalitäten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, was unter einer förderungswürdigen Leistung zu verstehen ist – sie muss ein erhebliches öffentliches Interesse haben und zum Gemeinwohl beitragen.
  • Nur Bundesbehörden (anweisende Organe) dürfen Förderungen gewähren, wenn die Maßnahme im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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