Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den akademischen Grad MSc (Integrative Therapie) verleihen darf. Der Vorsitzende des Kollegiums ist dafür zuständig. Inkrafttreten ist der 1. Dezember 2004.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/22/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems den akademischen Grad MSc (Integrative Therapie) verleihen darf. Der Vorsitzende des Kollegiums ist dafür zuständig. Inkrafttreten ist der 1. Dezember 2004.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems darf den Titel MSc (Integrative Therapie) an die Absolvent*innen des entsprechenden Lehrgangs verleihen.
- Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2004 in Kraft.
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