Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf digitale Verarbeitung (ADV)
Verordnung vom 22.12.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Urkundensammlung des Firmenbuchs künftig elektronisch erfasst und gespeichert wird. Die Umstellung gilt für die Gerichte erster Instanz, die mit Handelssachen betraut sind.Bundesministerium für Justiz12/22/2004XXII
Verwaltungsrecht
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Urkundensammlung des Firmenbuchs künftig elektronisch erfasst und gespeichert wird. Die Umstellung gilt für die Gerichte erster Instanz, die mit Handelssachen betraut sind.Schwerpunkte
- Die Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung gilt für die Gerichte erster Instanz, die mit Handelssachen betraut sind.
- Der Beginn der Umstellung wird von den Gerichten auf ihrer Internetseite veröffentlicht; ab diesem Datum werden eingehende Urkunden nur noch elektronisch gespeichert.
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