<!--[-->Ermächtigung zu überplanmäßigen Ausgaben für Justizanstalt Graz‑Jakomini und Österreichisches Patentamt (2005‑2006)<!--]-->
Ermächtigung zu überplanmäßigen Ausgaben für Justizanstalt Graz‑Jakomini und Österreichisches Patentamt (2005‑2006) Verordnung vom 12/22/2004
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Finanzen12/22/2004XXII
Finanzwesen
Haushaltsplan

Zusammenfassung

Die Verordnung ermächtigt die Leiter der Justizanstalt Graz‑Jakomini und des Österreichischen Patentamtes, in den Jahren 2005 – 2006 überplanmäßige Ausgaben zu tätigen. Grundlage ist § 17a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 17a Abs. 3 BHG, das die Ermächtigung zu überplanmäßigen Ausgaben regelt.
  • Leiter der Justizanstalt Graz‑Jakomini und des Österreichischen Patentamtes erhalten die Befugnis, überplanmäßige Ausgaben zu tätigen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Grasser Karl-Heinz, Mag.

Grasser Karl-Heinz, Mag.




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.