<!--[-->Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung (BMJ) 2004<!--]-->
Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung (BMJ) 2004
Verordnung vom 23.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/23/2004XXII
Justiz
Verwaltungsrecht
Personalverwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung bestimmt, dass nachgeordnete Dienststellen im Justizressort – darunter der Präsident des Obersten Gerichtshofs, die Generalprokuratur, die Präsidenten der Oberlandesgerichte (inklusive Strafvollzugs‑ und Bewährungshilfe‑Bereiche) sowie die Oberstaatsanwaltschaften – für die Durchführung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind.
  • Die Verordnung trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
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