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Einbeziehung von Lawinenkommissionsmitgliedern in die Unfall-Zusatzversicherung Verordnung vom 12/23/2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/23/2004XXII
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 23. Dezember 2004 erweitert die Unfallzusatzversicherung und schließt alle Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission in Grundlsee mit ein. Damit erhalten sie im Falle eines Unfalls zusätzliche Leistungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Zusatzversicherung, sodass Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission in Grundlsee versichert werden.
  • Die Rechtsgrundlage ist § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
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Rauch-Kallat Maria

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