<!--[-->Änderung der Schulzeitverordnung – Sonderregelungen für Bauhandwerkerschulen, Meisterschulen und landwirtschaftliche Schulen<!--]-->
Änderung der Schulzeitverordnung – Sonderregelungen für Bauhandwerkerschulen, Meisterschulen und landwirtschaftliche Schulen
Verordnung vom 27.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 519/2004 ändert die Schulzeitverordnung, um spezielle Regelungen für Bauhandwerkerschulen, Meisterschulen und landwirtschaftliche Lehranstalten einzuführen. Sie fügt neue Ziffern ein, passt Formulierungen an, ändert Überschriften, streicht einen Absatz und legt unterschiedliche Endtermine des Unterrichtsjahres fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/27/2004XXII
Bildung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 519/2004 ändert die Schulzeitverordnung, um spezielle Regelungen für Bauhandwerkerschulen, Meisterschulen und landwirtschaftliche Lehranstalten einzuführen. Sie fügt neue Ziffern ein, passt Formulierungen an, ändert Überschriften, streicht einen Absatz und legt unterschiedliche Endtermine des Unterrichtsjahres fest.

Schwerpunkte

  • Eine neue Ziffer 6 wird in § 1 Abs. 1 eingefügt, die Bauhandwerkerschulen und Meisterschulen ausdrücklich nennt.
  • Der Text des § 1 Abs. 2 wird geändert, um die Formulierung zu vereinfachen und die Bezugnahme auf andere Paragraphen klarer zu gestalten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gehrer Elisabeth © Parlamentsdirektion

Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.