Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2004 einen einheitlichen Rentenanpassungsfaktor von 1,010 fest und passt damit zahlreiche Versorgungsbeträge in den Bereichen Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impfschadenentschädigung an.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz1/26/2004XXII
Rentenrecht
Versorgungsrecht
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2004 einen einheitlichen Rentenanpassungsfaktor von 1,010 fest und passt damit zahlreiche Versorgungsbeträge in den Bereichen Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impfschadenentschädigung an.Schwerpunkte
- Ein einheitlicher Anpassungsfaktor von 1,010 wird für das Jahr 2004 in allen genannten Versorgungsbereichen angewendet.
- Die Beträge im Kriegsopferversorgungsgesetz werden teilweise um einige Euro erhöht (z. B. von 419,60 € auf 423,80 €).
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