Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/27/2004XXII
EU‑Recht
Finanzwesen
Agrarwirtschaft
Zusammenfassung
Die Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2004 legt fest, dass jeder Landwirt für jede im Jahr 2004 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro erhält. Die Regelung stützt sich auf das Marktordnungsgesetz und die EU‑Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf dem Marktordnungsgesetz, das die rechtliche Grundlage für diese zusätzliche Prämie bildet.
- Die Prämie richtet sich nach den Vorgaben der EU‑Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch.
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