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KWK‑Zuschlagsverordnung 2005 – Festsetzung des KWK‑Zuschlags
Verordnung vom 28.12.2004

Zusammenfassung

Die KWK‑Zuschlagsverordnung 2005 legt einen zusätzlichen Aufschlag von 0,13 Cent pro Kilowattstunde auf den Strom für das gesamte Jahr 2005 fest, um die Kraft‑Wärme‑Kopplung zu fördern. Der Zuschlag tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2004XXII
Energie

Zusammenfassung

Die KWK‑Zuschlagsverordnung 2005 legt einen zusätzlichen Aufschlag von 0,13 Cent pro Kilowattstunde auf den Strom für das gesamte Jahr 2005 fest, um die Kraft‑Wärme‑Kopplung zu fördern. Der Zuschlag tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den KWK‑Zuschlag für das Jahr 2005 auf 0,13 Cent pro Kilowattstunde fest.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft und gilt für das gesamte Kalenderjahr 2005.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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