Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2004XXII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2005 eine maximale durchschnittliche Kostenbelastung von 0,3 Cent/kWh für die Förderung von Ökoenergie fest, ausgenommen Kleinwasserkraftanlagen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt eine neue Obergrenze von 0,3 Cent pro kWh für die durchschnittliche Gesamtkostenbelastung bei der Förderung von Ökoenergie fest.
- Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2005.
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