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Neue Kostenobergrenze für die Ökoenergie‑Förderung (ab 01.01.2005)
Verordnung vom 28.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2005 eine maximale durchschnittliche Kostenbelastung von 0,3 Cent/kWh für die Förderung von Ökoenergie fest, ausgenommen Kleinwasserkraftanlagen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2004XXII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2005 eine maximale durchschnittliche Kostenbelastung von 0,3 Cent/kWh für die Förderung von Ökoenergie fest, ausgenommen Kleinwasserkraftanlagen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt eine neue Obergrenze von 0,3 Cent pro kWh für die durchschnittliche Gesamtkostenbelastung bei der Förderung von Ökoenergie fest.
  • Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2005.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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