Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/30/2004XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 528/2004 ändert das Verfahren zur Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, überträgt die Zuständigkeit auf die Austro Control GmbH und führt neue EU‑Sicherheitsfristen bis zum 28. September 2005 ein.Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses wird vom Bundesminister auf die Austro Control GmbH übertragen.
- Für Betreiber, die nicht ausschließlich bestimmte Flugzeugtypen nutzen, gelten ab dem 1. Jänner 2005 neue Dokumentations‑ und Sicherheitsanforderungen nach EU‑Recht.
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