Zusammenfassung
Die Verordnung 528/2004 ändert das Verfahren zur Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, überträgt die Zuständigkeit auf die Austro Control GmbH und führt neue EU‑Sicherheitsfristen bis zum 28. September 2005 ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/30/2004XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 528/2004 ändert das Verfahren zur Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, überträgt die Zuständigkeit auf die Austro Control GmbH und führt neue EU‑Sicherheitsfristen bis zum 28. September 2005 ein.Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses wird vom Bundesminister auf die Austro Control GmbH übertragen.
- Für Betreiber, die nicht ausschließlich bestimmte Flugzeugtypen nutzen, gelten ab dem 1. Jänner 2005 neue Dokumentations‑ und Sicherheitsanforderungen nach EU‑Recht.
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