Festlegung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2004
Verordnung vom 27.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2004 für jede zu beschäftigende Person eine monatliche Ausgleichstaxe von 198 Euro zu zahlen ist.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz1/27/2004XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2004 für jede zu beschäftigende Person eine monatliche Ausgleichstaxe von 198 Euro zu zahlen ist.Schwerpunkte
- Die Ausgleichstaxe beträgt für das Jahr 2004 monatlich 198 Euro pro zu beschäftigender Person.
- Die Rechtsgrundlage der Taxe ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
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