<!--[-->Festlegung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2004<!--]-->
Festlegung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2004
Verordnung vom 27.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2004 für jede zu beschäftigende Person eine monatliche Ausgleichstaxe von 198 Euro zu zahlen ist.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz1/27/2004XXII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2004 für jede zu beschäftigende Person eine monatliche Ausgleichstaxe von 198 Euro zu zahlen ist.

Schwerpunkte

  • Die Ausgleichstaxe beträgt für das Jahr 2004 monatlich 198 Euro pro zu beschäftigender Person.
  • Die Rechtsgrundlage der Taxe ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Haupt Herbert, Mag. © Parlamentsdirektion

Haupt Herbert, Mag.

F


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.