<!--[-->Festlegung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2004<!--]-->
Festlegung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2004 Verordnung vom 1/27/2004
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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz1/27/2004XXII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2004 für jede zu beschäftigende Person eine monatliche Ausgleichstaxe von 198 Euro zu zahlen ist.

Schwerpunkte

  • Die Ausgleichstaxe beträgt für das Jahr 2004 monatlich 198 Euro pro zu beschäftigender Person.
  • Die Rechtsgrundlage der Taxe ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
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Haupt Herbert, Mag.

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