<!--[-->Aufwertung der Sozialversicherungsbeiträge für Landwirte und Beamte im Jahr 2005<!--]-->
Aufwertung der Sozialversicherungsbeiträge für Landwirte und Beamte im Jahr 2005 Verordnung vom 12/30/2004
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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/30/2004XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Beitragssätze des Bauern‑Sozialversicherungsgesetzes und die Mindest‑ bzw. Höchstbeitragsgrundlage des Beamten‑KUVG für das Kalenderjahr 2005 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für das Kalenderjahr 2005 neue Hundertsätze nach dem Bauern‑Sozialversicherungsgesetz fest, die von 14,56845 % bis 2,32691 % reichen.
  • Ab dem 1. Jänner 2005 wird für Beamte eine monatliche Mindestbeitragsgrundlage von 544,50 € und eine Höchstbeitragsgrundlage von 3 630,00 € festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Haupt Herbert, Mag.

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