<!--[-->Aufwertung der Sozialversicherungsbeiträge für Landwirte und Beamte im Jahr 2005<!--]-->
Aufwertung der Sozialversicherungsbeiträge für Landwirte und Beamte im Jahr 2005
Verordnung vom 30.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Beitragssätze des Bauern‑Sozialversicherungsgesetzes und die Mindest‑ bzw. Höchstbeitragsgrundlage des Beamten‑KUVG für das Kalenderjahr 2005 fest.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/30/2004XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Beitragssätze des Bauern‑Sozialversicherungsgesetzes und die Mindest‑ bzw. Höchstbeitragsgrundlage des Beamten‑KUVG für das Kalenderjahr 2005 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für das Kalenderjahr 2005 neue Hundertsätze nach dem Bauern‑Sozialversicherungsgesetz fest, die von 14,56845 % bis 2,32691 % reichen.
  • Ab dem 1. Jänner 2005 wird für Beamte eine monatliche Mindestbeitragsgrundlage von 544,50 € und eine Höchstbeitragsgrundlage von 3 630,00 € festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Haupt Herbert, Mag. © Parlamentsdirektion

Haupt Herbert, Mag.

F


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.