Aufwertung der Sozialversicherungsbeiträge für Landwirte und Beamte im Jahr 2005
Verordnung vom 30.12.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Beitragssätze des Bauern‑Sozialversicherungsgesetzes und die Mindest‑ bzw. Höchstbeitragsgrundlage des Beamten‑KUVG für das Kalenderjahr 2005 fest.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/30/2004XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Beitragssätze des Bauern‑Sozialversicherungsgesetzes und die Mindest‑ bzw. Höchstbeitragsgrundlage des Beamten‑KUVG für das Kalenderjahr 2005 fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für das Kalenderjahr 2005 neue Hundertsätze nach dem Bauern‑Sozialversicherungsgesetz fest, die von 14,56845 % bis 2,32691 % reichen.
- Ab dem 1. Jänner 2005 wird für Beamte eine monatliche Mindestbeitragsgrundlage von 544,50 € und eine Höchstbeitragsgrundlage von 3 630,00 € festgesetzt.
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