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Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2005 Verordnung vom 12/30/2004
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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/30/2004XXII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2005 eine monatliche Ausgleichstaxe von 201 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest. Grundlage ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe auf 201 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest.
  • Die rechtliche Grundlage ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
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