<!--[-->Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2005<!--]-->
Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2005
Verordnung vom 30.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2005 eine monatliche Ausgleichstaxe von 201 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest. Grundlage ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/30/2004XXII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2005 eine monatliche Ausgleichstaxe von 201 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest. Grundlage ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe auf 201 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest.
  • Die rechtliche Grundlage ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Haupt Herbert, Mag. © Parlamentsdirektion

Haupt Herbert, Mag.

F


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.