Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2005 eine monatliche Ausgleichstaxe von 201 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest. Grundlage ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/30/2004XXII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2005 eine monatliche Ausgleichstaxe von 201 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest. Grundlage ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe auf 201 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person fest.
- Die rechtliche Grundlage ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
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