Winterferienreiseverordnung 2005 – Fahrverbot für schwere LKWs auf A10 und B159
Verordnung vom 30.12.2004Zusammenfassung
Die Winterferienreiseverordnung 2005 verbietet an fünf Samstagen im Zeitraum Januar bis März das Befahren ausgewählter Strecken der A10 und B159 mit Lastkraftfahrzeugen über 7,5 t zwischen 08:00 und 15:00 Uhr. Zahlreiche Ausnahmen gelten für lebenswichtige Güter, öffentliche Dienste und spezielle Transportarten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/30/2004XXII
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Winterferienreiseverordnung 2005 verbietet an fünf Samstagen im Zeitraum Januar bis März das Befahren ausgewählter Strecken der A10 und B159 mit Lastkraftfahrzeugen über 7,5 t zwischen 08:00 und 15:00 Uhr. Zahlreiche Ausnahmen gelten für lebenswichtige Güter, öffentliche Dienste und spezielle Transportarten.Schwerpunkte
- An fünf Samstagen (8. Jänner, 5. Februar, 12. Februar, 19. März und 26. März 2005) ist das Befahren der genannten Strecken mit LKWs über 7,5 t von 08:00 bis 15:00 Uhr verboten.
- Das Verbot gilt auf der Süd‑ und Nordrichtung der Autobahn A10 zwischen Golling, Pass Lueg und Pfarrwerfen sowie auf der Salzachtalstraße B159 zwischen Kilometer 21,780 und 29,410.
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