Winterferienreiseverordnung 2005 – Fahrverbot für schwere LKWs auf A10 und B159 Verordnung vom 12/30/2004
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/30/2004XXII
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Winterferienreiseverordnung 2005 verbietet an fünf Samstagen im Zeitraum Januar bis März das Befahren ausgewählter Strecken der A10 und B159 mit Lastkraftfahrzeugen über 7,5 t zwischen 08:00 und 15:00 Uhr. Zahlreiche Ausnahmen gelten für lebenswichtige Güter, öffentliche Dienste und spezielle Transportarten.Schwerpunkte
- An fünf Samstagen (8. Jänner, 5. Februar, 12. Februar, 19. März und 26. März 2005) ist das Befahren der genannten Strecken mit LKWs über 7,5 t von 08:00 bis 15:00 Uhr verboten.
- Das Verbot gilt auf der Süd‑ und Nordrichtung der Autobahn A10 zwischen Golling, Pass Lueg und Pfarrwerfen sowie auf der Salzachtalstraße B159 zwischen Kilometer 21,780 und 29,410.
Dokumente (PDFs)
