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Statistik‑Meldeverordnung für land‑ und forstwirtschaftliche Schulen
Verordnung vom 28.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Daten land‑ und forstwirtschaftliche Fach‑ und Berufsschulen an die Bundesstatistik melden müssen, wann und wie dies zu geschehen hat sowie Datenschutzpflichten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/28/2004XXII
Bildung
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Daten land‑ und forstwirtschaftliche Fach‑ und Berufsschulen an die Bundesstatistik melden müssen, wann und wie dies zu geschehen hat sowie Datenschutzpflichten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle land‑ und forstwirtschaftlichen Fach‑ und Berufsschulen, die unter das Bildungsdokumentationsgesetz fallen.
  • Schulleitungen müssen umfangreiche Daten (z. B. Schulenmerkmale, Schülerstammdaten, Ausbildungsstand) in Form von Gesamtdatensätzen an die Bundesstatistik übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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