Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/28/2004XXII
Bildung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Daten land‑ und forstwirtschaftliche Fach‑ und Berufsschulen an die Bundesstatistik melden müssen, wann und wie dies zu geschehen hat sowie Datenschutzpflichten.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle land‑ und forstwirtschaftlichen Fach‑ und Berufsschulen, die unter das Bildungsdokumentationsgesetz fallen.
- Schulleitungen müssen umfangreiche Daten (z. B. Schulenmerkmale, Schülerstammdaten, Ausbildungsstand) in Form von Gesamtdatensätzen an die Bundesstatistik übermitteln.
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