Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Daten land‑ und forstwirtschaftliche Fach‑ und Berufsschulen an die Bundesstatistik melden müssen, wann und wie dies zu geschehen hat sowie Datenschutzpflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/28/2004XXII
Bildung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Daten land‑ und forstwirtschaftliche Fach‑ und Berufsschulen an die Bundesstatistik melden müssen, wann und wie dies zu geschehen hat sowie Datenschutzpflichten.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle land‑ und forstwirtschaftlichen Fach‑ und Berufsschulen, die unter das Bildungsdokumentationsgesetz fallen.
- Schulleitungen müssen umfangreiche Daten (z. B. Schulenmerkmale, Schülerstammdaten, Ausbildungsstand) in Form von Gesamtdatensätzen an die Bundesstatistik übermitteln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.