Verordnung zur Verleihung der Bezeichnungen für den Controlling‑Lehrgang des Österreichischen Controller‑Instituts Verordnung vom 1/28/2004
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/28/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Österreichischen Controller‑Institut, seinen Controlling‑Lehrgang als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen und legt fest, dass der wissenschaftliche Leiter den Absolvent*innen die Titel "Akademische Controllerin" bzw. "Akademischer Controller" verleihen darf. Sie trat am 1. März 2004 in Kraft und endete am 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das Österreichische Controller‑Institut darf den Controlling‑Lehrgang offiziell als „Lehrgang universitären Charakters“ bezeichnen.
- Der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs muss den Absolvent*innen die Titel „Akademische Controllerin“ bzw. „Akademischer Controller“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
