<!--[-->Verordnung zur Verleihung der Bezeichnungen für den Controlling‑Lehrgang des Österreichischen Controller‑Instituts<!--]-->
Verordnung zur Verleihung der Bezeichnungen für den Controlling‑Lehrgang des Österreichischen Controller‑Instituts Verordnung vom 1/28/2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/28/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Österreichischen Controller‑Institut, seinen Controlling‑Lehrgang als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen und legt fest, dass der wissenschaftliche Leiter den Absolvent*innen die Titel "Akademische Controllerin" bzw. "Akademischer Controller" verleihen darf. Sie trat am 1. März 2004 in Kraft und endete am 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Das Österreichische Controller‑Institut darf den Controlling‑Lehrgang offiziell als „Lehrgang universitären Charakters“ bezeichnen.
  • Der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs muss den Absolvent*innen die Titel „Akademische Controllerin“ bzw. „Akademischer Controller“ verleihen.
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