<!--[-->Verordnung zur Verleihung der Bezeichnungen für den Controlling‑Lehrgang des Österreichischen Controller‑Instituts<!--]-->
Verordnung zur Verleihung der Bezeichnungen für den Controlling‑Lehrgang des Österreichischen Controller‑Instituts
Verordnung vom 28.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Österreichischen Controller‑Institut, seinen Controlling‑Lehrgang als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen und legt fest, dass der wissenschaftliche Leiter den Absolvent*innen die Titel "Akademische Controllerin" bzw. "Akademischer Controller" verleihen darf. Sie trat am 1. März 2004 in Kraft und endete am 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/28/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Österreichischen Controller‑Institut, seinen Controlling‑Lehrgang als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen und legt fest, dass der wissenschaftliche Leiter den Absolvent*innen die Titel "Akademische Controllerin" bzw. "Akademischer Controller" verleihen darf. Sie trat am 1. März 2004 in Kraft und endete am 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Das Österreichische Controller‑Institut darf den Controlling‑Lehrgang offiziell als „Lehrgang universitären Charakters“ bezeichnen.
  • Der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs muss den Absolvent*innen die Titel „Akademische Controllerin“ bzw. „Akademischer Controller“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
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