Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2004 einheitliche, dreijährige Ausbildungsrichtlinien für den Beruf Bürokaufmann/Bürokauffrau fest, definiert die Kernaufgaben und Kompetenzen und ersetzt die Vorgaben von 1990.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau wird mit einer festen Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
- Das Berufsprofil umfasst acht zentrale Tätigkeiten, darunter Postbearbeitung, Dokumentenerstellung, Beschaffung, Zahlungsverkehr, Kundenbetreuung, IT‑gestützte Administration, Buchführung und Statistik.
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