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Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ für den Lehrgang „Klinische/r Psychologe/in und Gesundheitspsychologe/in“ Verordnung vom 1/28/2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/28/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 erlaubt der Schloss Hofen‑GmbH, ihren Psychologie‑Lehrgang als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die Regelung gilt vom 1. März 2004 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Schloss Hofen – Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH darf den Lehrgang „Klinische/r Psychologe/in und Gesundheitspsychologe/in“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die Verordnung ist ab dem 1. März 2004 in Kraft.
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