Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Einführung des LL.M.-Grades für den Kurs Europäisches & Internationales Wirtschaftsrecht
Verordnung vom 29.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Schloss Hofen – Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH, ihren Kurs „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) zu verleihen. Gültig vom 1. März 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/29/2004XXII
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Schloss Hofen – Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH, ihren Kurs „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) zu verleihen. Gültig vom 1. März 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Schloss Hofen – Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH darf den Kurs „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs ist befugt, den Absolvent*innen den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) zu verleihen.
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