Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien, den Kurs „Supervision“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische Supervisorin“ bzw. „Akademischer Supervisor“. Gültig vom 1. März 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/29/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien, den Kurs „Supervision“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische Supervisorin“ bzw. „Akademischer Supervisor“. Gültig vom 1. März 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien darf den Lehrgang „Supervision“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die Leiterin bzw. der Leiter des Lehrgangs darf den Absolvent*innen die Titel „Akademische Supervisorin“ bzw. „Akademischer Supervisor“ verleihen.
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