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Bezeichnung des Lehrgangs „Supervision“ und Titel für Absolvent*innen
Verordnung vom 29.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien, den Kurs „Supervision“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische Supervisorin“ bzw. „Akademischer Supervisor“. Gültig vom 1. März 2004 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/29/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien, den Kurs „Supervision“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische Supervisorin“ bzw. „Akademischer Supervisor“. Gültig vom 1. März 2004 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien darf den Lehrgang „Supervision“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die Leiterin bzw. der Leiter des Lehrgangs darf den Absolvent*innen die Titel „Akademische Supervisorin“ bzw. „Akademischer Supervisor“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
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