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Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2004) Verordnung vom 1/29/2004
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Bundesministerium für Inneres1/29/2004XXII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt zum 1. Jänner 2004 die Grundvergütung für Zivildienstleistende auf 185,10 € und den Zuschlag auf 137,10 € fest.

Schwerpunkte

  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird ab dem 1. Jänner 2004 auf 185,10 € festgelegt.
  • Der Zuschlag zur Grundvergütung wird ab dem 1. Jänner 2004 auf 137,10 € festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Strasser Ernst, Dr.

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