Bundesministerium für Inneres1/29/2004XXII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt zum 1. Jänner 2004 die Grundvergütung für Zivildienstleistende auf 185,10 € und den Zuschlag auf 137,10 € fest.Schwerpunkte
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird ab dem 1. Jänner 2004 auf 185,10 € festgelegt.
- Der Zuschlag zur Grundvergütung wird ab dem 1. Jänner 2004 auf 137,10 € festgelegt.
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